Mietbedingungen

§ 1 Nutzung

1.
Der Mieter darf das E-Bike nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vor-schriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen.

2.
Das Fahrrad darf ausschließlich nur zu privaten Zwecken genutzt werden.

3.
Das Mindestalter des Mieters beträgt 18 Jahre.

§ 2 Pflichten des Mieters

1.
Der Mietpreis ist bei Mietbeginn zu entrichten.

2.
Der Mietvertrag kann nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises geschlossen werden.

3.
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad nur selbst zu fahren. Eine Benutzung des Fahrrads durch Dritte, auch durch Angehörige, Eheleute, und Lebensgefährten des Mieters, ist ausgeschlossen.

4.
Der Entleiher verpflichtet sich, das E-Bike sorgfältig und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort und in verschlossenem Zustand abzustellen. Insbeson-dere verpflichtet der Mieter sich, die gesetzlichen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung ein-zuhalten, einschließlich der Bestimmungen über Alkoholgrenzwerte.

5.
Der Mieter verpflichtet sich, die in der Mietzeit auftretenden Mängel dem Vermieter spätestens bei Rückgabe des E-Bikes mitzuteilen.

6.
Der Mieter ist verpflichtet, den Verleiher unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das E-Bike in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhanden gekommen ist. Der Mieter hat bei einem Unfall Name und Anschrift aller beteiligten Personen festzuhalten und diese Informationen dem Vermieter vorzulegen.

§ 3 Haftung des Mieters

1.
Bei Schäden, welche innerhalb der Mietzeit auftreten, haftet der Mieter nach den gesetzlichen Best-immungen, insbesondere für
? Schäden am E-Bike
? für Totalschaden oder Diebstahl des E-Bikes
? Schäden Dritter infolge unsachgemäßer Handhabung des E-Bikes.
Der Mieter stellt insoweit den Vermieter von einer Haftung frei.

§ 4 Haftung des Vermieters

1.
Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit für jede Art von Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen.

2.
Der Vermieter weist darauf hin, dass er keine Haftung übernimmt für Gesundheitsverletzungen oder Schäden an Kleidung und Gepäckstücken, die der Mieter bei dem Gebrauch des E-Bikes durch
selbstverschuldete Unfälle oder unsachgemäße Benutzung erleidet.

3.
Eine Haftung des Vermieters entfällt im Falle unbefugter und/oder unerlaubter Benutzung des E-Bikes.

§ 5 Rückgabe

1.
Der Mieter hat das E-Bike spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter während der Öffnungszeiten zurück zu geben.
2.
Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters-
3.
Wird das E-Bike nicht rechtzeitig zurück gegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag der verspäteten Rückgabe den vollen Tages-Mietpreis zu entrichten.

§ 6 Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Der Mieter erhält eine Kopie des Mietvertrages.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein, so wird dadurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.